Work & Travel in Kanada: Arbeitsamt & Arbeitslosengeld
Während deiner Work and Travel Zeit in Kanada kannst du natürlich kein Arbeitslosengeld beziehen, aber du kannst dich für eine eventuelle Rückkehr nach Deutschland absichern! Wichtig zu wissen ist, dass dieser Anspruch auf Arbeitslosengeld normalerweise nach 12 Monaten verfällt!
1. Musst du dich Arbeitslos melden bevor du nach Kanada kommst?
Nein! Es ist niemand gezwungen sich bei der Agenturen für Arbeit (Arbeitsamt) arbeitslos zu melden. Zum Thema Arbeitslosigkeit gibt es in Deutschland keine Meldepflicht. (Die Meldepflicht gilt nur beim Einwohnermeldeamt). Allerdings weiß niemand, dass du Arbeitslosengeld möchtest, wenn du dich nicht meldest.
Also, wenn du Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen willst, muss du dich persönlich arbeitslos melden.
2. Work and Travel in Kanada: Wie behalte ich den Anspruch auf mein Arbeitslosengeld?
-> Melde dich vor deiner Reise Arbeitslos!
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Rückkehr deines Work and Travel in Kanada nicht zu verlieren, musst du dich unbedingt VOR deiner ABREISE arbeitslos melden. Auch wenn du nur für einen kurzen Zeitraum arbeitslos gemeldet bist. Das gilt natürlich nur für dich, wenn du überhaupt schon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Wenn du noch nie etwas in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, bekommt du auch kein Arbeitslosengeld und braucht dich deshalb auch nicht arbeitslos melden. Wenn du dein Work & Travel Jahr voll ausnutzt, ein ganzes Jahr in Kanada bleibst, und du dich NICHT vor deiner Reise arbeitslos gemeldet hast, dann verlierst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn du musst bei Antragstellung in den letzten 2 Jahren 360 Tage gearbeitet haben.
Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld behältst du aber für 4 Jahre, wenn dein Antrag bereits bewilligt wurde. Sprich, du dich also VOR deiner Reise – und wenn auch nur kurz – arbeitslos gemeldet hast.
Wichtig: Melde dich vor deiner Reise Arbeitslos!
-> Mehr Infos auf der Webseite der „Bundesagentur für Arbeit„.
3. Ist das nicht Betrug, wenn ich mich vorher Arbeitslos melde?
Nein. Es reich ein einziger Tag aus um den Anspruch zu erhalten. Das ist kein Trick. Du muss den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur amtlich feststellen lassen. Dann bleibt er 4 Jahre lang erhalten. Das bedeutet, du kannst 3 Jahre Work & Travel machen (Kanada, Neuseeland und Australien) und wenn du nach Deutschland zurückkehrst hast du immernoch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Nach 4 Jahren erlischt der Anspruch dann aber endgültig.
Genaueres kannst du in der Infobroschüre des Arbeitsamtes auf Seite 36 nachlesen:
„Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen 4 Jahre ab Entstehung des Anspruches erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch ein neues Beschäftigungsverhältnis oder durch andere versicherungspflichtige Zeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Nach Ablauf von 4 Jahren ab Entstehung des Anspruches erlischt der Anspruch und kann dann nicht mehr geltend gemacht werden.“
,,Für 2024 empfehlen wir die Visa Card der DKB.
kostenlos weltweit Bezahlen und Geld abheben"
Erfahre mehr in unserem Artikel:
Beste Kreditkarte für Work and Travel Kanada?
4. Arbeitsamt, Arbeitslosengeld & Sperrzeit?
Selber kündigen: Wenn du selbst kündigst, bekommst du eine Sperrzeit von 12 Wochen (84 Tage), nach dem du dich Arbeitslos gemeldet hast. (Genauer, vom Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit beginnt die Sperrfrist!) Das heißt für die Sperrzeit bekommst du kein Arbeitslosengeld ausgezahlt und durch die Sperrzeit wird auch die Dauer des möglichen Bezuges von Arbeitslosengeld verringert.
Gekündigt worden: Wenn du von deinem Arbeitgeber gekündigt wurdest, dann gibt es keine Sperrzeit und du kannst dein Arbeitslosengeld nach dem Arbeitslos melden direkt beziehen.
Das Gute: Wenn du dich vor deiner Reise Arbeitslos gemeldet hast, verfällt die Sperrzeit während du auf Reisen bist.
5. In vier Schritten Arbeitslos melden
-> Was erwartet dich nach der Ankunft in Kanada? Erfahre mehr im Artikel „Ankunft in Vancouver„
Schritt 1: Kündigen
Bei mir erzeugte die Kündigung vor meinem Work and Travel Kanada Zeit das beste Gefühl, das ich je hatte! Ich war vollkommen zufrieden und bin an dem Tag voller Stolz von meinem Arbeitsplatz nach Hause gelaufen! Denn ich wusste, vor mir liegt mein größtes Abenteuer meines Lebens! (Das war und ist es immer noch!)
Falls du den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen willst, solltest du dich umgehend beim Arbeitsamt melden.
Schritt 2: Arbeitssuchend melden
Wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen sich arbeitssuchend und sich arbeitslos melden. Wenn du gekündigt hast oder gekündigt wurdest, meldest du dich umgehend arbeitssuchend, damit das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich hat, dich weiterzuvermitteln. Im besten Fall bekommst du so direkt im Anschluss an deinen alten Job einen neuen. Sprich du giltst gar nicht erst als Arbeitslos.
Du kannst die über diesem Link als arbeitssuchend melden und Registrieren. Danach erhältst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst. Nach der Bestätigung findest du unter „Meine persönliche Daten“ den Punkt „Arbeitssuchendmeldung“.
Anschließend musst du alle Möglichen Daten angeben (Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung etc.)
Schritt 3: Arbeitslos melden
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du persönlich zum Arbeitsamt. Du brauchst dafür kein Termin. Ausnahme: Wenn du selbst gekündigt hast, dann musst du nicht am ersten Tag persönlich zum Arbeitsamt. Du musst das nur dann, wenn du sofort Leistungen erhalten willst. Diese erhälst du aber nach einer selbst vorgenommenen Kündigung nicht sofort. Denn du unterliegst der Sperrzeitregelung.
Beim Termin wird deine Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung errechnet. Und die Sperrfrist (wenn ein Grund dafür vorliegt) beginnt – wenn du nicht vorher beschäftigungslos warst. Warst du vorher schon beschäftigungslos, wird diese Zeit auch in die Sperrzeit-Regelung eingerechnet.
Schritt 4: Von der Arbeitslosigkeit abmelden
Bevor du dein Work and Travel in Kanada antrittst, musst du noch einmal zum Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) und dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Du musst dich nur dann persönlich abmelden, wenn du bereits Arbeitslosengeld erhälst: Sonst natürlich nicht!
Für die dauer deiner Reise erhälst du kein Arbeitslosengeld, hast aber sichergestellt, dass du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlierst. Nun kannst du deinen Anspruch innerhalb von 4 Jahren geltend machen!
Viel Spaß beim deinem Work and Travel in Kanada! 🙂
Bonus: Erhalte deine Steuern (TAX) aus Kanada nach der Rückkehr in Deutschland zurück:
Wenn du mit dem Working Holiday Visum in Kanada arbeitest, musst du dein Einkommen versteuern. Hierzu wird dir von deinem Lohn ca. 20% abgezogen. Die gute Nachricht: du kannst nach deinem Aufenthalt einen Teil der gezahlten Steuern zurückfordern. Gemeinsam mit Taxback.com habe ich dir alles Wichtige in diesem Artikel hier aufgeschrieben: „Kanada Steuererklärung: Die wichtigsten Infos für Work & Travel„.
Um herauszufinden, wie viel Geld du erhalten wirst, bietet Taxback.com einen kostenlosen Steuerrechner an:
Was dich noch interessieren könnte:
-
Ankunft in Vancouver – Work and Travel in Kanada
-
Was kostet 1 Jahr Work & Travel in Kanada?
-
9 Dinge die in Kanada besser sind als im Rest der Welt!
-
Kanada Fakten: kurios, interessant und ungewöhnlich!
-
Sicherer Umgang mit Bären in Kanada?
-
10 Tipps für Work and Travel Kanada
Disclaimer: In diesen Post befinden sich Affiliate Links. Das bedeutet, wenn du dich für die Kreditkarte über diesen Link anmeldest, erhalten wir eine Provisionszahlung. Das ändert nichts an den Preisen, die du dafür zahlst – ermöglicht uns aber, Working Holiday Kanada weiter am Leben zu halten!
Ciao
dein Daniel
🙂
Folge mir auf YouTube, Facebook, und Instagram.
Hat dir dieser Artikel gefallen? Teile ihn!