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6 Comments

  1. Melanie
    3. Januar 2017 @ 19:48

    Hallo Chrissi, vielen Dank für den Artikel und ein gutes neues Jahr noch! 🙂 Darf ich etwas fragen? Ich bin etwas verunsichert. Kann man sich wirklich nur EINMAL für ein Visum bewerben? Und welche Art von Jobs sind das – Minijobs oder muss ich Vollzeit arbeiten? Bei mir tickt die Uhr langsam. Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar. Vielen Dank :). Liebe Grüße Melanie

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    • Christina Kalb
      3. Januar 2017 @ 20:59

      Hallo Melanie, danke für deinen Kommentar! 🙂

      Ja, das Working Holiday Visum darfst du nur einmal im Leben beantragen. Mit diesem Visum bist du an keinen bestimmten Job gebunden, sondern kannst frei wählen, was du arbeiten willst.

      Die meisten Work and Traveller machen Basic Jobs, wie Kellner oder Verkäufer. Falls du schon eine Ausbildung und Arbeitserfahrung aus Deutschland mitbringst, kannst du auch einen besseren Job bekommen.

      Wieviele Jobs du hast und wieviel du arbeitest, bleibt dir überlassen. Du musst nicht Vollzeit arbeiten, jedoch würde ich dir das empfehlen, da du so noch etwas sparen kannst.

      Für manche Berufe gibt es jedoch Einschränkungen, zB im Bereich Gesundheitswesen, Kinderbetreuung oder Lehrberufe in Schulen. Für diese Berufe musst du eine spezielle Gesundheitsprüfung ablegen und ein zusätzliches Formular ausfüllen.

      Alle wichtigen Informationen zu dem Working Holiday Visum findest du nochmal ausführlich in unserem Beitrag: „Working Holiday Visum Kanada: dein ultimativer Guide

      Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

      Dir auch ein gutes neues Jahr und viele Grüβe aus Vancouver 🙂

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      • Mehrfach
        4. Januar 2017 @ 7:32

        Einmal im Leben pro Land, sollte man besser sagen. Denn man kann es durchaus mehr als einmal beantragen, jedoch nur einmal pro Land.

        Reply

        • Daniel Kovacs
          4. Januar 2017 @ 19:28

          Hallo Mehrfach,
          danke für dein Kommentar. Du hast schon Recht, es gibt auch andere Länder wie z.B. Australien & Neuseeland die das Working Holiday Visum anbieten.

          Jedoch bietet nicht jedes Land ein Working Holiday Visum an. Auch kann man nicht pauschal sagen, dass es alle nur 1x anbieten. In Australien z.B. gibt es die Möglichkeit noch ein weiteres Jahr zu bekommen.

          Wie du vielleicht erkennen kannst, dreht sich unser Blog um das Thema Kanada. Und dort bekommst du das WHV nur 1x ausgestellt.

          lg Daniel

          Reply

  2. Melanie
    5. Januar 2017 @ 22:52

    Hallo Chrissi, vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich hab leider noch Fragen :(.
    Heißt einmal beantragen, dass ich es nicht nochmal beantragen darf sollte ich KEIN Visum bekommen? Wie groß ist denn die Gefahr dass ich keines bekomme? Und wenn ich einen Vollzeitjob annehme, dann bekomme ich sicherlich einen Vertrag, weißt du/wisst ihr für wie lange? Weil eigentlich darf ich ja nur ein Jahr bleiben. Und mit einem Vollzeitjob wäre ich dann ja erstmal an eine Stadt gebunden.
    Fragen über Fragen, tut mir Leid! Vielen Dank für eure Hilfe! Man spürt wie viel Mühe ihr euch mit dem Blog gebt, und dass Kanada ganz euer Ding ist. Macht weiter so!

    Reply

    • Christina Kalb
      10. Januar 2017 @ 7:19

      Hallo Melanie,

      Sry, ich habe den ersten Satz undeutlich formuliert.

      Wenn du KEIN Visum bekommst, darfst du dich nochmal bewerben. Wenn du aber schon ein Working Holiday Visum für Kanada hattest, dann bekommst du es kein zweites Mal ausgestellt.

      Ob du ein Visum erhälst, kann ich dir nicht sagen, da es ein Losverfahren ist. Auf der offiziellen Seite von CIC kann man nachschauen, wieviele Plätze verfügbar sind. Derzeit sind die Chancen sehr gut. Hier kannst du nachschauen:
      http://www.cic.gc.ca/english/work/iec/selections.asp?country=de&cat=wh

      Kanada ist arbeitstechnisch viel lockerer als Deutschland. Vorallem bei Aushilfsjobs ist es ein Kommen und Gehen. Hier kann man innerhalb von Tagen kündigen. Daniel arbeitet derzeit als Designer und hat eine 2-wöchige Kündigungsfrist.

      Wenn du einen Job natürlich länger ausüben möchtest, bist du an den Ort gebunden. Am Besten beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnen, dass du weiter reisen möchtest. Dann kannst du selbst bestimmen, wann du weiterreist.

      Danke für dein positives Feedback und ich hoffe, ich konnte dir helfen! 🙂

      Liebe Grüße Christina

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